64.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 64.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 39.598 € Netto jährlich übrig — das sind 3.300 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr39.598 €
Netto pro Monat3.300 €
Einkommensteuer10.866 €
Sozialversicherung13.536 €

Steuerberechnung — 64.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt64.000 €5.333 €
Einkommensteuer−10.866 €−906 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−5.952 €−496 €
Arbeitslosenversicherung−832 €−69 €
Krankenversicherung (GKV)−5.600 €−467 €
Pflegeversicherung−1.152 €−96 €
Nettogehalt39.598 €3.300 €

Steuerklasse VI bei 64.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 64.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 10.866 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 13.536 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 3.300 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 17.0 %, der Grenzsteuersatz bei 36.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 36 € weniger Netto pro Monat.

64.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I40.034 €3.336 €10.430 €
Klasse II41.501 €3.458 €8.963 €
Klasse III44.488 €3.707 €5.976 €
Klasse IV40.034 €3.336 €10.430 €
Klasse V39.598 €3.300 €10.866 €
Klasse VI39.598 €3.300 €10.866 €

Häufige Fragen — 64.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 64.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 64.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 39.598 € Netto pro Jahr — das sind 3.300 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (10.866 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (13.536 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 64.000 € Brutto?

In Steuerklasse VI bleiben bei 64.000 € Brutto 36 € weniger Netto pro Monat als in Klasse I — 3.300 € statt 3.336 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 64.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 10.866 € (effektiver Steuersatz 17.0 %, Grenzsteuersatz 36.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 64.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 64.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 3.707 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (3.336 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 64.000 € Brutto

Ähnliche Rechner