BMF-Steuerdaten 2026 · §32a EStG

Brutto-Netto-Rechner Deutschland 2026

Nettogehalt sofort berechnen — Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung nach aktuellen Daten 2026. Kostenlos, ohne Registrierung.

Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € im Monat (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben 2026 rund 2.072 € netto. Bei 50.000 € Jahresbrutto sind es 2.722 € pro Monat. Quelle: §32a EStG / BMF.

Brutto-Netto-Tabelle 2026 — typische Monatsgehälter

Steuerklasse I, gesetzlich versichert (GKV), ohne Kirchensteuer.

Brutto / MonatNetto / MonatBrutto / JahrNetto / JahrEff. Steuersatz
2.500 €1.783 €30.000 €21.392 €7.5 %
3.000 €2.072 €36.000 €24.866 €9.8 %
3.500 €2.355 €42.000 €28.261 €11.6 %
4.000 €2.631 €48.000 €31.577 €13.1 %
5.000 €3.164 €60.000 €37.972 €15.6 %
6.000 €3.683 €72.000 €44.199 €17.8 %

Offizielle BMF-Daten

Alle Berechnungen basieren auf §32a EStG, den SV-Beiträgen 2026 und den offiziellen Tabellen des Bundesfinanzministeriums.

Vollständige Abzüge

Anders als einfache Rechner berücksichtigen wir Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.

Jährlich aktualisiert

Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuertarif werden jedes Jahr nach den aktuellen Gesetzen angepasst.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt bei 50.000 € Brutto?

Bei 50.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben 32.665 € Netto pro Jahr — das sind 2.722 € pro Monat. Der effektive Steuersatz beträgt 13.5 %.

Wie viel Netto bleibt bei 80.000 € Brutto?

Bei 80.000 € Jahresbrutto bleiben 48.578 € Netto pro Jahr (4.048 €/Monat). Einkommensteuer: 15.583 €, Sozialversicherung: 15.839 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 €. Einkommen bis zu dieser Grenze ist einkommensteuerfrei. Auf den darüber liegenden Teil fällt stufenlos progressiv Einkommensteuer nach §32a EStG an. Quelle: §32a EStG i.d.F. JStG 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 387).

Wie hoch ist die Sozialversicherung für Arbeitnehmer 2026?

2026 zahlen Arbeitnehmer: Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 8,75 % (inkl. halbem Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kind) / 2,4 % (kinderlos). Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 € (RV/ALV) / 69.750 € (KV/PV). Quelle: SV-Rechengrößenverordnung 2026.

Wann fällt Solidaritätszuschlag an?

Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Es gilt eine Freigrenze: Wer weniger als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Einzelveranlagung 2026), ist vollständig soli-frei. Bei mittleren Einkommen (bis ca. 96.000 € Brutto) fällt in der Regel kein Soli an.