Brutto-Netto-Rechner 2026
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € im Monat (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben 2026 rund 2.072 € netto. Bei 50.000 € Jahresbrutto sind es 2.722 € pro Monat. Quelle: §32a EStG / BMF.
Beeinflusst den Lohnsteuer-Freibetrag (Jahres-Simulation nach §32a EStG).
Gesetzlich versichert (GKV)
Ja = SV-Abzüge aktiv
Kinderlos (über 23)
Pflegezuschlag +0,6 %
Nettogehalt
2.722 €
pro Monat
Verteilung der Abzüge (pro Jahr)
Beliebte Gehaltsberechnungen — Brutto Netto
Nettolohn-Tabelle 2026 (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer)
| Brutto / Jahr | Netto / Jahr | Netto / Monat | Einkommensteuer | Sozialversicherung | Eff. Steuersatz |
|---|---|---|---|---|---|
| 30.000 € | 21.392 € | 1.783 € | 2.263 € | 6.345 € | 7.5 % |
| 40.000 € | 27.138 € | 2.262 € | 4.402 € | 8.460 € | 11.0 % |
| 50.000 € | 32.665 € | 2.722 € | 6.760 € | 10.575 € | 13.5 % |
| 60.000 € | 37.972 € | 3.164 € | 9.338 € | 12.690 € | 15.6 % |
| 70.000 € | 43.076 € | 3.590 € | 12.145 € | 14.779 € | 17.3 % |
| 80.000 € | 48.578 € | 4.048 € | 15.583 € | 15.839 € | 19.5 % |
| 100.000 € | 58.695 € | 4.891 € | 23.028 € | 17.959 € | 23.3 % |
| 120.000 € | 69.216 € | 5.768 € | 31.366 € | 18.107 € | 27.2 % |
Häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner
Wie viel Netto bekomme ich bei 3.000 € Brutto im Monat?
Bei 3.000 € Brutto monatlich (36.000 € Jahresbrutto) bleiben nach Einkommensteuer, Soli und Sozialversicherung in Steuerklasse I, GKV ohne Kirchensteuer rund 2.148 € Netto pro Monat.
Wie viel Netto bleibt bei 50.000 € Brutto im Jahr?
Bei 50.000 € Jahresbrutto beträgt das Nettogehalt ca. 32.665 € pro Jahr (2.722 € / Monat). Der effektive Steuersatz liegt bei 13.5 % (Steuerklasse I, ohne Kirchensteuer, 2026).
Was ist der Unterschied zwischen Brutto und Netto?
Brutto ist das vereinbarte Gehalt vor Abzügen. Netto ist der Betrag, der nach Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer sowie den Arbeitnehmeranteilen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung tatsächlich ausgezahlt wird.
Wie berechnet sich die Einkommensteuer in Deutschland?
Die Einkommensteuer richtet sich nach §32a EStG. Es gilt ein progressiver Tarif: Ab dem Grundfreibetrag (12.348 € in 2026) steigt der Steuersatz von 14 % bis auf 45 % bei sehr hohen Einkommen. Die Formel ist stufenlos (keine Stufen wie in manchen Ländern), sodass der Grenzsteuersatz kontinuierlich ansteigt. Quelle: §32a EStG i.d.F. JStG 2024.
Was ist der Solidaritätszuschlag und wer zahlt ihn?
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Es gilt eine Freigrenze von 20.350 € (Einzelveranlagung 2026) — wer weniger Einkommensteuer zahlt, ist soli-frei. Dazwischen gibt es eine Milderungszone. Bei einem Brutto bis ca. 96.000 € fällt in der Regel kein Soli an.
Wie hoch ist die Sozialversicherung für Arbeitnehmer 2026?
Der Arbeitnehmeranteil 2026 besteht aus: Rentenversicherung 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 8,75 % (inkl. halbem Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kindern) bzw. 2,4 % (kinderlos). Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 € (RV/ALV) und 69.750 € (KV/PV). Quelle: SV-Rechengrößenverordnung 2026 / GKV-Spitzenverband.
Was bedeutet Kirchensteuer und wie viel ist sie?
Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern, in Bayern und Baden-Württemberg 8 %. Sie wird nur fällig, wenn man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist.
Wie viel Netto bleiben bei 100.000 € Brutto?
Bei 100.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben ca. 58.695 € Netto pro Jahr — also 4.891 € pro Monat. Der effektive Steuersatz beträgt 23.3 %.
Brutto-Netto-Rechner 2026: vom Bruttogehalt zum echten Nettolohn
Ein Brutto-Netto-Rechner ermittelt aus Ihrem Bruttogehalt das Netto, das nach allen Abzügen tatsächlich auf dem Konto landet. Das ist nötig, weil zwischen dem im Arbeitsvertrag vereinbarten Brutto und der monatlichen Auszahlung fünf Abzüge stehen: Einkommensteuer (Lohnsteuer), Solidaritätszuschlag, gegebenenfalls Kirchensteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Für 2026 gelten der Grundfreibetrag von 12.348 €, der progressive Tarif nach §32a EStG und die Beitragssätze der SV-Rechengrößenverordnung 2026. Wie hoch der Abzug konkret ausfällt, hängt vor allem von Höhe des Einkommens und Steuerklasse ab — und genau das rechnet dieser Rechner sekundenschnell aus.
Die Frage „Wie viel Netto bleibt vom Brutto?" ist die meistgestellte Frage rund um das Gehalt in Deutschland — bei der Gehaltsverhandlung, beim Jobwechsel, vor einer Gehaltserhöhung oder einfach, um die nächste größere Anschaffung zu planen. Die Antwort ist nie ein fester Prozentsatz, sondern ergibt sich aus einem progressiven Steuertarif und gedeckelten Sozialabgaben. Wer 2026 brutto 50.000 € im Jahr verdient, behält in Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert und ohne Kirchensteuer rund 32.665 € netto — das sind 2.722 € pro Monat. Bei 30.000 € Brutto sind es 21.392 € im Jahr, bei 100.000 € Brutto rund 58.695 €. Der Rechner oben liefert für jedes beliebige Gehalt das exakte Ergebnis — inklusive Aufschlüsselung aller Einzelabzüge.
Was bedeutet Brutto und was bedeutet Netto?
Brutto ist das vereinbarte Gehalt vor allen Abzügen, Netto der Betrag, der nach Steuern und Sozialversicherung ausgezahlt wird. Der Unterschied entsteht, weil der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, Lohnsteuer und die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung direkt einzubehalten und an Finanzamt und Krankenkasse abzuführen. Bei einem mittleren Einkommen liegt die Differenz zwischen Brutto und Netto erfahrungsgemäß zwischen rund 28 % und 40 % — bei 50.000 € Brutto beträgt der effektive Steuer- und Abgabenanteil etwa 34.7 %. Wer den eigenen Anteil genau kennt, versteht im nächsten Schritt auch, welche einzelnen Posten dahinterstecken.
Wichtig ist die Abgrenzung zum sogenannten „Gesamtbrutto" oder den Arbeitgeberkosten: Zusätzlich zu Ihrem Bruttogehalt zahlt der Arbeitgeber noch einmal einen fast gleich hohen Anteil an die Sozialversicherung (Arbeitgeberanteil). Dieser Betrag taucht auf Ihrer Gehaltsabrechnung nicht als Abzug auf, weil Sie ihn nie „sehen" — er erhöht aber die tatsächlichen Kosten Ihrer Stelle. Der Brutto-Netto-Rechner auf dieser Seite konzentriert sich auf das, was für Sie zählt: vom vertraglich vereinbarten Brutto zum ausgezahlten Netto.
Welche Abzüge gehen vom Brutto ab?
Vom Bruttogehalt werden zwei große Blöcke abgezogen: Steuern (Lohn- bzw. Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und optional Kirchensteuer) und Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung). Beide folgen unterschiedlichen Regeln: Die Steuer ist progressiv und kennt Freibeträge, die Sozialabgaben sind feste Prozentsätze bis zu einer Bemessungsgrenze. Im Folgenden jeder Posten einzeln — mit den verifizierten Werten für 2026.
Lohnsteuer und Einkommensteuer (§32a EStG)
Die Einkommensteuer in Deutschland folgt einem stufenlos progressiven Tarif: Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026) sind 0 % fällig, danach steigt der Satz von 14 % bis auf maximal 45 %. Anders als in Ländern mit festen Steuerstufen wächst der Grenzsteuersatz hier kontinuierlich mit jedem zusätzlichen Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 % greift 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €, die sogenannte Reichensteuer von 45 % ab 277.826 €. Rechtsgrundlage ist §32a EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 387). Die Lohnsteuer ist dabei nichts anderes als die monatlich vorausgezahlte Einkommensteuer — wie sich beides unterscheidet, zeigt der folgende Absatz.
Lohnsteuer und Einkommensteuer sind zwei Seiten derselben Medaille. Die Lohnsteuer behält der Arbeitgeber Monat für Monat ein und führt sie ans Finanzamt ab — sie ist eine Vorauszahlung. Die endgültige Einkommensteuer wird erst mit der Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt. Weil der Tarif progressiv ist, lässt sich die Monatssteuer nicht einfach als Jahressteuer geteilt durch zwölf berechnen; das offizielle Programmablaufplan- Verfahren des BMF rechnet monatsgenau. Unser Rechner simuliert auf Jahresbasis, was für Jahresübersichten und Gehaltsvergleiche völlig ausreicht (typische Abweichung unter 1 %). Bereits im Tarif berücksichtigt ist der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € pro Jahr (§9a EStG), der pauschal für Werbungskosten abgezogen wird.
Solidaritätszuschlag — wer ihn noch zahlt
Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt 2026 für rund 90 % der Arbeitnehmer aber gar nicht mehr an. Grund ist die Freigrenze von 20.350 € Einkommensteuer bei Einzelveranlagung: Wer weniger Einkommensteuer zahlt, ist komplett soli-frei. In der Praxis heißt das, dass bei einem Bruttogehalt bis etwa 96.000 € in der Regel kein Soli fällig wird. Oberhalb der Freigrenze gibt es eine Milderungszone, in der der Zuschlag langsam hochwächst, bevor der volle Satz greift (§3 SolZG, Fassung JStG 2021). Für die meisten Nutzer dieses Rechners ist der Soli damit eine Null — anders sieht es bei der Kirchensteuer aus.
Kirchensteuer — nur bei Mitgliedschaft
Die Kirchensteuer beträgt 9 % der Einkommensteuer in den meisten Bundesländern und 8 % in Bayern und Baden-Württemberg. Sie wird ausschließlich erhoben, wenn Sie Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sind — bei einem Kirchenaustritt entfällt sie. Bei 50.000 € Brutto und einer Einkommensteuer von rund 6.760 € bedeutet das je nach Bundesland eine zusätzliche Belastung von mehreren Hundert Euro im Jahr. Im Rechner oben lässt sich die Kirchensteuer mit einem Klick zu- oder abschalten, sodass Sie den Effekt direkt sehen.
Sozialversicherung 2026 — die vier Zweige
Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung liegt 2026 bei rund 20 % des Bruttolohns — aufgeteilt auf vier Zweige. Konkret tragen Arbeitnehmer 9,3 % Rentenversicherung, 1,3 % Arbeitslosenversicherung, 8,75 % Krankenversicherung (inklusive halbem Zusatzbeitrag von durchschnittlich 2,9 %) und 1,8 % Pflegeversicherung — kinderlose Beschäftigte zahlen bei der Pflege 2,4 %. Jeder dieser Sätze ist die Hälfte des Gesamtbeitrags; die andere Hälfte übernimmt der Arbeitgeber (Ausnahme: der Pflege-Zuschlag für Kinderlose). Quelle ist die SV-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. I 2025 Nr. 393) in Verbindung mit den Angaben des GKV-Spitzenverbands. Anders als die Steuer steigen diese Beiträge aber nicht unbegrenzt — dafür sorgen die Beitragsbemessungsgrenzen.
Die vier Zweige im Überblick: Die Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil, §158 SGB VI) finanziert die gesetzliche Altersrente. Die Arbeitslosenversicherung (1,3 %, §341 SGB III) sichert das Arbeitslosengeld. Die Krankenversicherung (gesetzlich: 7,3 % Basissatz plus rund 1,45 % halber Zusatzbeitrag = 8,75 %) trägt die Kosten für medizinische Versorgung. Die Pflegeversicherung (1,8 % mit Kindern, 2,4 % kinderlos, §55 SGB XI) deckt das Pflegerisiko ab. In Sachsen gilt bei der Pflege eine Sonderregelung, bei der Arbeitnehmer einen höheren Anteil tragen — unser Rechner bildet aktuell den bundesweiten Standardfall ab.
Sozialabgaben werden 2026 nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben: bis 101.400 € für Renten- und Arbeitslosenversicherung und bis 69.750 € für Kranken- und Pflegeversicherung. Jeder Euro oberhalb dieser Grenzen ist beitragsfrei — deshalb sinkt bei sehr hohen Gehältern die prozentuale Abgabenlast, während die Steuerlast weiter steigt. Das erklärt, warum der effektive Gesamtabzug bei 120.000 € Brutto (27.2 % allein Einkommensteuer) anders verläuft als bei 40.000 €. Wie stark dieser Effekt das Netto verschiebt, zeigt die Nettolohn-Tabelle weiter oben — und der nächste Abschnitt zu den Steuerklassen.
Die Steuerklassen 1 bis 6 und ihr Einfluss aufs Netto
Bei identischem Bruttogehalt entscheidet die Steuerklasse über die Höhe der monatlichen Lohnsteuer — und damit über das Netto. Das liegt an unterschiedlich hohen Freibeträgen: Steuerklasse III berücksichtigt das doppelte Grundfreibetrags-Volumen (Ehegattensplitting), Steuerklasse V und VI dagegen gar keinen Freibetrag. Konkret: Wer 50.000 € brutto verdient, hat in Steuerklasse I rund 2.722 € netto im Monat — in Steuerklasse III sind es etwa 3.049 €, also rund 327 € mehr. Wichtig: Über das gesamte Jahr bzw. nach der Steuererklärung gleicht sich das wieder aus, weil die Steuerklasse nur die Vorauszahlung steuert, nicht die endgültige Steuerlast. Welche Klasse zu welcher Lebenssituation gehört, klärt die folgende Übersicht.
- Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene und Verwitwete ohne Kinder. Standardfall mit Grundfreibetrag und Arbeitnehmer-Pauschbetrag.
- Steuerklasse II: Alleinerziehende — zusätzlich mit dem Entlastungsbetrag nach §24b EStG (4.260 €).
- Steuerklasse III: Verheiratete mit deutlich höherem Einkommen als der Partner (der dann Klasse V wählt). Höchster Freibetrag, höchstes Netto im Monat.
- Steuerklasse IV: Verheiratete mit etwa gleichem Einkommen — entspricht im Effekt Klasse I für beide Partner.
- Steuerklasse V: Der Partner des Klasse-III-Beziehers. Kein Freibetrag, entsprechend niedrigeres Netto.
- Steuerklasse VI: Zweit- und Nebenjobs. Kein Freibetrag und kein Arbeitnehmer-Pauschbetrag — die höchste Lohnsteuerbelastung.
Unterschied: +327 €/Monat in Steuerklasse III. Über das Jahr gleicht die Steuererklärung das wieder aus.
Die pSEO-Seiten zu konkreten Beträgen (etwa 50.000 € Brutto Netto) zeigen für jeden Betrag eine vollständige Tabelle aller sechs Steuerklassen nebeneinander, sodass der Effekt sofort sichtbar wird. Verheiratete Paare sollten die Kombination III/V gegen IV/IV abwägen — die optimale Wahl hängt vom Einkommensverhältnis ab.
Wie viel Netto bei 30.000, 50.000, 80.000 oder 100.000 € Brutto?
In Steuerklasse I, gesetzlich versichert und ohne Kirchensteuer bleiben 2026 von 30.000 € Brutto rund 21.392 €, von 50.000 € rund 32.665 €, von 80.000 € rund 48.578 € und von 100.000 € rund 58.695 € netto im Jahr. Der effektive Steuersatz wächst dabei von 7.5 % bei 30.000 € auf 23.3 % bei 100.000 € — Beleg für die Progression des deutschen Steuertarifs. Monatlich entspricht das 1.783 €, 2.722 €, 4.048 € bzw. 4.891 €. Diese Werte basieren auf §32a EStG 2026 und den SV-Sätzen 2026; individuelle Faktoren wie Steuerklasse, Kirchensteuer oder Kinderfreibeträge verändern das Ergebnis, das der Rechner oben exakt abbildet.
Zur Einordnung einige weitere Eckwerte für 2026 (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer): 40.000 € Brutto ergeben 27.138 € netto im Jahr (2.262 €/Monat), 60.000 € Brutto ergeben 37.972 €(3.164 €/Monat) und 120.000 € Brutto ergeben 69.216 €(5.768 €/Monat). Auffällig: Zwischen 80.000 € und 120.000 € Brutto steigt das Netto stärker als bei niedrigeren Stufen, weil oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen keine zusätzlichen Sozialabgaben mehr anfallen. Die vollständige Tabelle mit allen Zwischenwerten finden Sie weiter oben auf dieser Seite.
Effektiver Steuersatz vs. Grenzsteuersatz
Der Grenzsteuersatz ist die Steuer auf den nächsten verdienten Euro, der effektive Steuersatz die durchschnittliche Steuerlast über das gesamte Einkommen — beide unterscheiden sich wegen der Progression deutlich. Bei 50.000 € Brutto liegt der Grenzsteuersatz bereits bei rund 36 %, der effektive Steuersatz aber nur bei 13.5 %. Das erklärt, warum von einer Gehaltserhöhung weniger „netto" übrig bleibt, als viele erwarten: Der zusätzliche Betrag wird mit dem hohen Grenzsteuersatz besteuert, nicht mit dem niedrigen Durchschnitt. Wer das versteht, bewertet Gehaltsverhandlungen und Zusatzeinkünfte realistischer — und kann mit dem Steuersatz-Rechner beide Werte für jedes Einkommen gegenüberstellen.
Ein praktisches Beispiel: Steigt das Bruttogehalt von 50.000 € auf 55.000 €, wird der Zuwachs von 5.000 € mit dem Grenzsteuersatz von rund 36–38 % belastet, zusätzlich fallen Sozialabgaben an. Vom Bruttozuwachs bleiben daher oft nur etwas mehr als die Hälfte als Netto übrig. Das ist kein Fehler im System, sondern die gewollte Wirkung der Steuerprogression — sie sorgt dafür, dass höhere Einkommen einen größeren Anteil beitragen. Für die persönliche Finanzplanung lohnt es sich, vor jeder Verhandlung den Netto-Effekt einer Erhöhung im Rechner zu prüfen, statt mit dem Bruttobetrag zu kalkulieren.
Brutto-Netto-Rechner Schritt für Schritt nutzen
- Bruttogehalt eingeben. Tragen Sie Ihr Jahres- oder Monatsbrutto ein. Der Rechner arbeitet intern auf Jahresbasis und zeigt das Ergebnis jährlich, monatlich und wöchentlich an.
- Steuerklasse wählen. Steuerklasse I bis VI bestimmen die Höhe der monatlichen Lohnsteuer. Im Zweifel ist für Ledige Klasse I korrekt.
- Kirchensteuer und Versicherung festlegen. Geben Sie an, ob Kirchensteuer anfällt und ob Sie gesetzlich (GKV) oder privat versichert sind.
- Kinderlos-Schalter prüfen. Kinderlose ab 23 Jahren zahlen den Pflege-Zuschlag von 0,6 %. Aktivieren Sie den Schalter, falls zutreffend.
- Ergebnis ablesen. Der Rechner zeigt das Netto sowie die vollständige Aufschlüsselung aus Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer und allen vier SV-Zweigen.
Minijob, Midijob und weitere Sonderfälle
Bis zur Minijob-Grenze von 556 € im Monat (6.672 € im Jahr) bleibt das Gehalt 2026 für Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Bei einem Minijob führt der Arbeitgeber eine Pauschalabgabe von rund 31 % ab, während der Arbeitnehmer netto = brutto erhält (optional mit freiwilliger Aufstockung der Rentenversicherung). Oberhalb der Grenze beginnt der Übergangsbereich (Midijob), in dem die Sozialabgaben gleitend ansteigen, bis sie den vollen Satz erreichen. Die Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (§8 SGB IV). Wer regelmäßig über 556 € verdient, sollte das reguläre Brutto-Netto-Modell oben verwenden.
Weitere Sonderfälle, die das Netto beeinflussen: Abfindungen lassen sich über die Fünftelregelung (§34 EStG) steuerlich begünstigt berechnen — dafür gibt es den Abfindungsrechner. Elterngeld beträgt 65–67 % des bisherigen Nettos (mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat, §2 BEEG) und wird im Elterngeld-Rechner ermittelt. Wer den Stundenlohn in ein Jahresgehalt umrechnen will, nutzt den Stundenlohn-Rechner (gesetzlicher Mindestlohn 2026: 12,82 €).
Häufige Irrtümer beim Brutto-Netto
„Ein höherer Bruttolohn rutscht mich in eine andere Steuerklasse und ich habe weniger netto." — Das ist falsch. Steuerklassen hängen von der Lebenssituation ab, nicht vom Einkommen, und der progressive Tarif sorgt dafür, dass mehr Brutto immer auch mehr Netto bedeutet (nur der Zuwachs wird höher besteuert). „Die Lohnsteuer ist meine endgültige Steuer." — Auch das stimmt nicht: Die Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung; die Steuererklärung kann zu einer Erstattung führen (im Durchschnitt über 1.000 €). Den voraussichtlichen Betrag schätzt der Steuererstattungs-Rechner. „Soli zahlen alle." — Nein, dank der Freigrenze ist der Soli für die große Mehrheit der Arbeitnehmer entfallen.
Brutto-Netto bei Teilzeit, Werkstudenten und Azubis
Bei Teilzeit gelten exakt dieselben Steuer- und Beitragssätze wie bei Vollzeit — nur die Bemessungsgrundlage ist niedriger, weshalb der effektive Steuersatz dank Grundfreibetrag und Progression oft deutlich kleiner ausfällt. Wer in Teilzeit etwa 30.000 € brutto verdient, zahlt nur einen effektiven Steuersatz von 7.5 % — bei 60.000 € Vollzeit wären es schon 15.6 %. Der Grund: Der Grundfreibetrag von 12.348 € wirkt bei kleineren Einkommen prozentual stärker. Werkstudenten genießen zusätzlich eine Besonderheit, die der nächste Absatz erklärt.
Werkstudenten profitieren vom Werkstudentenprivileg: Während des Studiums sind sie in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, sofern sie in der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Lediglich Rentenversicherungsbeiträge fallen an. Das erhöht das Netto im Vergleich zu einer regulären Anstellung deutlich. Auszubildende zahlen dagegen die vollen Sozialabgaben, liegen mit ihrer Vergütung aber meist unter oder knapp über dem Grundfreibetrag, sodass kaum oder keine Lohnsteuer anfällt. In beiden Fällen liefert der Rechner oben eine realistische Orientierung, wenn Steuerklasse und Versicherungsstatus korrekt gesetzt sind.
Gesetzlich oder privat krankenversichert — was bleibt netto?
Ob das Netto bei privater Krankenversicherung höher ausfällt, hängt vom individuellen PKV-Beitrag ab — die gesetzliche Krankenversicherung kostet Arbeitnehmer 2026 rund 8,75 % des Bruttos bis zur Bemessungsgrenze von 69.750 €. In der GKV steigt der absolute Beitrag bis zu dieser Grenze, darüber bleibt er konstant: Der maximale Arbeitnehmeranteil für Kranken- und Pflegeversicherung wird also bei einem Bruttogehalt von 69.750 € erreicht. In der PKV ist der Beitrag dagegen nicht vom Einkommen abhängig, sondern von Alter, Gesundheitszustand und Tarif — der Arbeitgeber bezuschusst ihn bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags. Ob sich der Wechsel lohnt, ist daher eine Einzelfallrechnung; unser Rechner bildet den gesetzlichen Standardfall ab.
Für Angestellte ist der Wechsel in die PKV erst ab einem Bruttogehalt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze möglich. Wer darunter liegt, bleibt gesetzlich versichert — der Rechner setzt deshalb standardmäßig die GKV mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % an. Selbstständige und Beamte folgen eigenen Regeln und sind in diesem Arbeitnehmer-Rechner nicht abgebildet.
Weihnachtsgeld, Bonus und Einmalzahlungen
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Bonus werden als „sonstige Bezüge" versteuert und mit dem persönlichen Grenzsteuersatz belastet — netto bleibt davon oft nur etwa die Hälfte. Der Grund liegt erneut in der Progression: Die Einmalzahlung kommt zum laufenden Gehalt hinzu und wird mit dem hohen Grenzsteuersatz besteuert, nicht mit dem niedrigeren Durchschnittssatz. Bei 50.000 € Jahresbrutto und einem Grenzsteuersatz von rund 36 % zuzüglich Sozialabgaben bleibt von einem Bonus von 3.000 € oft nur etwas mehr als 1.600 € netto übrig. Über das Jahr betrachtet ist der Effekt korrekt — die Steuererklärung gleicht eventuelle Überzahlungen wieder aus.
Anders als beim laufenden Gehalt gilt bei Einmalzahlungen für die Sozialversicherung die Märzklausel und die anteilige Jahres-Beitragsbemessungsgrenze. Wer bereits mit dem laufenden Gehalt über der Bemessungsgrenze liegt, zahlt auf den Bonus keine zusätzlichen Sozialabgaben mehr — ein Grund, warum Boni bei höheren Einkommen netto etwas günstiger ausfallen können als erwartet. Für eine Jahresübersicht inklusive Sonderzahlungen rechnen Sie das Gesamtbrutto (laufendes Gehalt plus Einmalzahlungen) einfach in den Rechner oben ein.
Regionale Unterschiede beim Nettolohn
Das Nettogehalt ist in ganz Deutschland weitgehend gleich — Unterschiede zwischen den Bundesländern entstehen nur bei der Kirchensteuer und der Pflegeversicherung in Sachsen. Einkommensteuer, Soli und die übrigen Sozialabgaben gelten bundeseinheitlich. Bei der Kirchensteuer zahlen Mitglieder in Bayern und Baden-Württemberg 8 %, in den übrigen 14 Bundesländern 9 % der Einkommensteuer. In Sachsen tragen Arbeitnehmer bei der Pflegeversicherung einen höheren Anteil, weil dort ein Feiertag weniger gestrichen wurde. Für die große Mehrheit der Arbeitnehmer ohne Kirchensteuer ist das Netto daher unabhängig vom Wohnort identisch.
Wer einen Jobwechsel zwischen Bundesländern plant, muss also nicht mit einem anderen Nettolohn rechnen — wohl aber mit unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, die der Brutto-Netto-Rechner naturgemäß nicht abbildet. Relevanter als das Bundesland sind für das Netto immer die individuellen Merkmale: Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Kinder und der Versicherungsstatus.
Was sich beim Netto 2026 gegenüber 2025 geändert hat
Für 2026 steigen der Grundfreibetrag und die Beitragsbemessungsgrenzen — beides beeinflusst das Netto, meist leicht positiv beim Steuerteil und etwas belastend bei hohen Einkommen in der Sozialversicherung. Der Grundfreibetrag wächst 2026 auf 12.348 € (2025: 12.096 €), womit ein etwas größerer Teil des Einkommens steuerfrei bleibt. Gleichzeitig steigen die Beitragsbemessungsgrenzen: Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 101.400 € (2025: 96.600 €), Kranken- und Pflegeversicherung auf 69.750 € (2025: 66.150 €). Für Gutverdiener bedeutet das höhere Sozialabgaben auf den bisher beitragsfreien Teil. Die genaue Wirkung für Ihr Gehalt zeigt der Rechner oben mit den Werten 2026.
Auch der gesetzliche Mindestlohn wurde angehoben (2026: 12,82 € pro Stunde), was sich auf Minijob-Grenze und Stundenlohnberechnungen auswirkt — die Minijob-Grenze liegt entsprechend bei 556 € im Monat. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen ist 2026 auf 2,9 % gestiegen, was den Krankenversicherungsanteil leicht erhöht. Wer das eigene Netto über die Jahre vergleichen möchte, sollte immer das jeweils gültige Steuerjahr zugrunde legen — diese Seite rechnet durchgehend mit den verifizierten Werten für 2026.
Kinder, Freibeträge und die Steuererklärung
Eltern erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag — das Finanzamt prüft automatisch per Günstigerprüfung, was mehr bringt. Beim laufenden Lohnsteuerabzug mindern Kinder über die als „Zähler" eingetragenen Kinderfreibeträge zwar Soli und Kirchensteuer, nicht aber die Lohnsteuer selbst — diese wird erst mit der Steuererklärung über die Günstigerprüfung korrigiert. Zusätzlich lassen sich individuelle Freibeträge (etwa für lange Arbeitswege, Unterhaltspflichten oder hohe Werbungskosten) als Lohnsteuerermäßigung eintragen, sodass schon monatlich mehr netto bleibt. Wer keine Freibeträge einträgt, holt sich zu viel gezahlte Steuer über die Erklärung zurück.
Die Steuererklärung ist für viele Arbeitnehmer freiwillig, lohnt sich aber fast immer: Die durchschnittliche Erstattung liegt bei über 1.000 €. Pflicht wird sie unter anderem bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig, bei Lohnersatzleistungen über 410 € (Elterngeld, Kurzarbeitergeld) wegen des Progressionsvorbehalts oder bei den Steuerklassen-Kombinationen III/V. Eine erste Einschätzung liefern der Steuererklärungs-Rechner und der Steuererstattungs-Rechner.
Glossar: die wichtigsten Begriffe rund um Brutto und Netto
- Grundfreibetrag
- Der Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt — 2026: 12.348 € (§32a EStG). Erst darüber beginnt die Besteuerung.
- Zu versteuerndes Einkommen (zvE)
- Das Bruttoeinkommen abzüglich Freibeträgen, Werbungskosten und Sonderausgaben. Es ist die Bemessungsgrundlage für den Steuertarif nach §32a EStG.
- Grenzsteuersatz
- Der Steuersatz auf den jeweils nächsten verdienten Euro. Steigt von 14 % bis 45 %.
- Effektiver Steuersatz
- Die durchschnittliche Steuerlast über das gesamte Einkommen — immer niedriger als der Grenzsteuersatz.
- Beitragsbemessungsgrenze (BBG)
- Das Maximaleinkommen, bis zu dem Sozialabgaben erhoben werden. 2026: 101.400 € (RV/ALV) und 69.750 € (KV/PV).
- Zusatzbeitrag
- Ein kassenindividueller Aufschlag zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durchschnitt 2026: 2,9 %, je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- Pauschale für Werbungskosten von 1.230 € pro Jahr (§9a EStG), die ohne Nachweis abgezogen wird.
Typische Szenarien: für wen sich der Rechner besonders lohnt
Vor der Gehaltsverhandlung: Rechnen Sie den Netto-Effekt einer Wunschsumme aus, statt nur über das Brutto zu verhandeln — so erkennen Sie, ob sich eine Erhöhung nach Steuern wirklich lohnt. Beim Jobwechsel: Vergleichen Sie zwei Bruttoangebote netto, denn unterschiedliche Steuerklassen oder ein Bonusmodell können das Bild verschieben. Bei Heirat: Prüfen Sie die Steuerklassen-Kombination III/V gegen IV/IV, um die monatliche Liquidität zu optimieren. Bei Familienzuwachs: Kalkulieren Sie mit dem Elterngeld-Rechner das künftige Haushaltseinkommen. In jedem dieser Fälle ist die entscheidende Größe nicht das Brutto, sondern das Netto — und genau das liefert dieser Rechner sekundenschnell und nachvollziehbar aufgeschlüsselt.
Steuerfreie Extras: mehr netto ohne mehr Brutto
Bestimmte Gehaltsbestandteile sind steuer- und abgabenfrei und erhöhen das Netto, ohne das Bruttogehalt anzutasten — der Klassiker ist der monatliche Sachbezug von bis zu 50 €. Statt einer Bruttoerhöhung, von der wegen Steuern und Sozialabgaben nur rund die Hälfte ankommt, wirken solche Extras zu 100 %. Dazu zählen unter anderem der steuerfreie Sachbezug (z. B. Gutscheine bis 50 € im Monat), das Deutschland-Jobticket, die betriebliche Altersvorsorge innerhalb der Fördergrenzen, Zuschüsse zur Kinderbetreuung sowie steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Solche Bestandteile tauchen im Brutto-Netto-Rechner nicht als Abzug auf, sind aber ein wirksamer Hebel in der Gehaltsverhandlung.
Ein Dienstwagen zur privaten Nutzung wird dagegen als geldwerter Vorteil versteuert — meist über die 1-%-Regelung, bei der monatlich 1 % des Bruttolistenpreises dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet werden. Das senkt das ausgezahlte Netto, ist aber oft günstiger als ein privat finanziertes Fahrzeug. Wichtig: Steuerfreie Extras ersetzen keine Gehaltserhöhung beim rentenwirksamen Einkommen, weil sie die Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherung nicht erhöhen. Für die reine Netto-Optimierung im Hier und Jetzt sind sie dennoch der effizienteste Weg.
Die Gehaltsabrechnung richtig lesen
Auf der Gehaltsabrechnung steht oben das Bruttogehalt, in der Mitte die Abzüge für Steuern und Sozialversicherung und unten der Auszahlungsbetrag — also das Netto, das der Rechner oben vorhersagt. Der Steuerblock weist Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer getrennt aus. Der Sozialversicherungsblock listet die vier Arbeitnehmeranteile einzeln auf: Rentenversicherung (9,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,3 %), Krankenversicherung (8,75 %) und Pflegeversicherung (1,8 % bzw. 2,4 % für Kinderlose). Wer die Werte des Rechners mit der eigenen Abrechnung abgleicht, erkennt sofort, ob Steuerklasse, Zusatzbeitrag oder Freibeträge korrekt hinterlegt sind — und ob sich ein Einspruch oder ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung lohnt.
Kleine Abweichungen zwischen Abrechnung und Rechner sind normal: Der Arbeitgeber nutzt das monatsgenaue Tabellenverfahren des BMF, während dieser Rechner auf Jahresbasis simuliert. Größere Differenzen deuten dagegen oft auf einen anderen Zusatzbeitrag der Krankenkasse, eine abweichende Steuerklasse oder eingetragene Freibeträge hin. In jedem Fall gilt: Die Abrechnung ist die verbindliche Grundlage, der Rechner liefert die schnelle, nachvollziehbare Orientierung im Vorfeld.
Methodik, Datenquellen und rechtlicher Hinweis
Alle Berechnungen auf dieser Seite beruhen auf den offiziellen Werten für das Steuerjahr 2026: dem Einkommensteuertarif nach §32a EStG (Fassung des Jahressteuergesetzes 2024, BGBl. I 2024 Nr. 387), den Beitragssätzen und Bemessungsgrenzen der SV-Rechengrößenverordnung 2026 (BGBl. I 2025 Nr. 393), den Angaben des GKV-Spitzenverbands zum durchschnittlichen Zusatzbeitrag (2,9 %) sowie den Regelungen zu Solidaritätszuschlag (§3 SolZG) und Kirchensteuer (§51a EStG, Ländergesetze). Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348 €, die Beitragsbemessungs- grenzen liegen bei 101.400 € (Renten-/Arbeitslosenversicherung) und 69.750 € (Kranken-/Pflegeversicherung).
Die Berechnung erfolgt auf Jahresbasis; Monatswerte ergeben sich als Jahreswert geteilt durch zwölf. Das offizielle Programmablaufplan-Verfahren des Bundesfinanzministeriums rechnet die monatliche Lohnsteuer tabellengenau, weshalb es im Einzelfall zu geringfügigen Abweichungen kommen kann (typisch unter 1 %). Diese Berechnung ist eine Schätzung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an einen Steuerberater oder das Finanzamt.
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