Brutto-Netto-Rechner Deutschland 2026
Nettogehalt sofort berechnen — Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherung nach aktuellen Daten 2026. Kostenlos, ohne Registrierung.
Bei einem Bruttogehalt von 3.000 € im Monat (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben 2026 rund 2.072 € netto. Bei 50.000 € Jahresbrutto sind es 2.722 € pro Monat. Quelle: §32a EStG / BMF.
Beliebte Gehaltsberechnungen — Brutto Netto
Brutto-Netto-Tabelle 2026 — typische Monatsgehälter
Steuerklasse I, gesetzlich versichert (GKV), ohne Kirchensteuer.
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Offizielle BMF-Daten
Alle Berechnungen basieren auf §32a EStG, den SV-Beiträgen 2026 und den offiziellen Tabellen des Bundesfinanzministeriums.
Vollständige Abzüge
Anders als einfache Rechner berücksichtigen wir Einkommensteuer, Soli, Kirchensteuer, Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung.
Jährlich aktualisiert
Grundfreibetrag, Beitragsbemessungsgrenzen und Steuertarif werden jedes Jahr nach den aktuellen Gesetzen angepasst.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt bei 50.000 € Brutto?
Bei 50.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse I, GKV, ohne Kirchensteuer) bleiben 32.665 € Netto pro Jahr — das sind 2.722 € pro Monat. Der effektive Steuersatz beträgt 13.5 %.
Wie viel Netto bleibt bei 80.000 € Brutto?
Bei 80.000 € Jahresbrutto bleiben 48.578 € Netto pro Jahr (4.048 €/Monat). Einkommensteuer: 15.583 €, Sozialversicherung: 15.839 €.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?
Der steuerliche Grundfreibetrag beträgt 2026 genau 12.348 €. Einkommen bis zu dieser Grenze ist einkommensteuerfrei. Auf den darüber liegenden Teil fällt stufenlos progressiv Einkommensteuer nach §32a EStG an. Quelle: §32a EStG i.d.F. JStG 2024 (BGBl. I 2024 Nr. 387).
Wie hoch ist die Sozialversicherung für Arbeitnehmer 2026?
2026 zahlen Arbeitnehmer: Rente 9,3 %, Arbeitslosenversicherung 1,3 %, Krankenversicherung 8,75 % (inkl. halbem Zusatzbeitrag 2,9 %), Pflegeversicherung 1,8 % (mit Kind) / 2,4 % (kinderlos). Beitragsbemessungsgrenze: 101.400 € (RV/ALV) / 69.750 € (KV/PV). Quelle: SV-Rechengrößenverordnung 2026.
Wann fällt Solidaritätszuschlag an?
Der Soli beträgt 5,5 % der Einkommensteuer. Es gilt eine Freigrenze: Wer weniger als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Einzelveranlagung 2026), ist vollständig soli-frei. Bei mittleren Einkommen (bis ca. 96.000 € Brutto) fällt in der Regel kein Soli an.