Abfindungsrechner 2026 — Fünftelregelung §34 EStG

Bei einem Jahreseinkommen von 50.000 € und einer Abfindung von 30.000 € beträgt die Steuer mit Fünftelregelung 10.960 € netto bleiben 19.040 €. Quelle: §34 EStG / Bundesfinanzministerium.

Mindestens 1.230 € (Pauschbetrag)

Steuer auf Abfindung (Fünftelregelung)

11.890 €

Effektivsteuersatz: 39.6 %

Abfindungsbetrag (brutto)30.000 €
Steuer ohne Fünftelregelung12.423 €
Steuer mit Fünftelregelung §3411.890 €
Steuerersparnis+ 533 €
Netto-Abfindung18.110 €

Hinweis

Die Fünftelregelung gilt nur für außerordentliche Einkünfte (§34 EStG) und wenn die Abfindung für mehrere Jahre gewährt wird. Dieser Rechner ist eine Schätzung — für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich an einen Steuerberater.

Häufige Fragen zur Abfindung

Wie viel Steuern zahle ich auf eine Abfindung von 30.000 €?

Bei einem zvE von 50.000 € und einer Abfindung von 30.000 € beträgt die Steuer mit Fünftelregelung §34 EStG ca. 10.960 €. Netto bleiben 19.040 €.

Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung (§34 EStG) mildert die steuerliche Belastung außerordentlicher Einkünfte wie Abfindungen. Die Steuer wird berechnet als: 5 × (ESt(zvE + Abfindung/5) − ESt(zvE)). Dadurch vermeidet man die volle Progression.

Wann gilt die Fünftelregelung für Abfindungen?

Die Fünftelregelung gilt, wenn die Abfindung als Entschädigung für mehrere Jahre gewährt wird (Zusammenballung von Einkünften). Sie muss im selben Kalenderjahr zufließen und darf nicht in Raten gezahlt werden.

Wie hoch ist der steuerfreie Anteil einer Abfindung?

Seit 2006 gibt es keine steuerfreien Abfindungsfreibeträge mehr in Deutschland. Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig — die Fünftelregelung reduziert jedoch die Steuerlast erheblich.

Kann ich die Fünftelregelung beantragen?

Ja — die Fünftelregelung wird beim Lohnsteuerabzug auf Antrag angewendet (Arbeitgeber). Falls nicht berücksichtigt, können Sie sie in der Steuererklärung geltend machen.

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