64.000 € Brutto Netto in Steuerklasse IV (2026)

Bei 64.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse IV 40.034 € Netto jährlich übrig — das sind 3.336 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet, beide Partner verdienen etwa gleich viel sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr40.034 €
Netto pro Monat3.336 €
Einkommensteuer10.430 €
Sozialversicherung13.536 €

Steuerberechnung — 64.000 € Brutto, Steuerklasse IV

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt64.000 €5.333 €
Einkommensteuer−10.430 €−869 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−5.952 €−496 €
Arbeitslosenversicherung−832 €−69 €
Krankenversicherung (GKV)−5.600 €−467 €
Pflegeversicherung−1.152 €−96 €
Nettogehalt40.034 €3.336 €

Steuerklasse IV bei 64.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse IV entspricht beim Freibetrag der Klasse I und wird beiden Ehepartnern zugeteilt, wenn sie ähnlich viel verdienen. Optional gibt es das Faktorverfahren (IV mit Faktor), das die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt.

Bei einem Jahresbrutto von 64.000 € ergibt sich in Steuerklasse IV eine Einkommensteuer von 10.430 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 13.536 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 3.336 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 16.3 %, der Grenzsteuersatz bei 36.0 %.

64.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I40.034 €3.336 €10.430 €
Klasse II41.501 €3.458 €8.963 €
Klasse III44.488 €3.707 €5.976 €
Klasse IV40.034 €3.336 €10.430 €
Klasse V39.598 €3.300 €10.866 €
Klasse VI39.598 €3.300 €10.866 €

Häufige Fragen — 64.000 € Brutto in Steuerklasse IV

Wie viel Netto bleibt bei 64.000 € Brutto in Steuerklasse IV?

Bei 64.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse IV bleiben 40.034 € Netto pro Jahr — das sind 3.336 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (10.430 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (13.536 €).

Für wen gilt Steuerklasse IV?

Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet, beide Partner verdienen etwa gleich viel sind. Steuerklasse IV entspricht beim Freibetrag der Klasse I und wird beiden Ehepartnern zugeteilt, wenn sie ähnlich viel verdienen. Optional gibt es das Faktorverfahren (IV mit Faktor), das die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt.

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse IV gegenüber Klasse I bei 64.000 € Brutto?

Bei 64.000 € Brutto ist das Nettogehalt in Steuerklasse IV praktisch identisch mit Klasse I (3.336 € pro Monat), da beide den gleichen Freibetrag berücksichtigen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 64.000 € Brutto in Steuerklasse IV?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 10.430 € (effektiver Steuersatz 16.3 %, Grenzsteuersatz 36.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 64.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 64.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 3.707 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (3.336 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 64.000 € Brutto

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