55.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 55.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 34.942 € Netto jährlich übrig — das sind 2.912 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr34.942 €
Netto pro Monat2.912 €
Einkommensteuer8.426 €
Sozialversicherung11.633 €

Steuerberechnung — 55.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt55.000 €4.583 €
Einkommensteuer−8.426 €−702 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−5.115 €−426 €
Arbeitslosenversicherung−715 €−60 €
Krankenversicherung (GKV)−4.813 €−401 €
Pflegeversicherung−990 €−82 €
Nettogehalt34.942 €2.912 €

Steuerklasse VI bei 55.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 55.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 8.426 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 11.633 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 2.912 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 15.3 %, der Grenzsteuersatz bei 33.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 34 € weniger Netto pro Monat.

55.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I35.347 €2.946 €8.021 €
Klasse II36.708 €3.059 €6.660 €
Klasse III39.460 €3.288 €3.908 €
Klasse IV35.347 €2.946 €8.021 €
Klasse V34.942 €2.912 €8.426 €
Klasse VI34.942 €2.912 €8.426 €

Häufige Fragen — 55.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 55.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 55.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 34.942 € Netto pro Jahr — das sind 2.912 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (8.426 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (11.633 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 55.000 € Brutto?

In Steuerklasse VI bleiben bei 55.000 € Brutto 34 € weniger Netto pro Monat als in Klasse I — 2.912 € statt 2.946 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 55.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 8.426 € (effektiver Steuersatz 15.3 %, Grenzsteuersatz 33.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 55.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 55.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 3.288 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (2.946 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 55.000 € Brutto

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