55.000 € Brutto Netto in Steuerklasse II (2026)

Bei 55.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse II 36.708 € Netto jährlich übrig — das sind 3.059 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse II gilt für Arbeitnehmer, die alleinerziehend mit mindestens einem Kind im Haushalt sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr36.708 €
Netto pro Monat3.059 €
Einkommensteuer6.660 €
Sozialversicherung11.633 €

Steuerberechnung — 55.000 € Brutto, Steuerklasse II

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt55.000 €4.583 €
Einkommensteuer−6.660 €−555 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−5.115 €−426 €
Arbeitslosenversicherung−715 €−60 €
Krankenversicherung (GKV)−4.813 €−401 €
Pflegeversicherung−990 €−82 €
Nettogehalt36.708 €3.059 €

Steuerklasse II bei 55.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse II entspricht Klasse I zuzüglich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 € nach §24b EStG). Voraussetzung: Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird, und es lebt keine weitere volljährige Person im Haushalt.

Bei einem Jahresbrutto von 55.000 € ergibt sich in Steuerklasse II eine Einkommensteuer von 6.660 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 11.633 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 3.059 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 12.1 %, der Grenzsteuersatz bei 32.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 113 € mehr Netto pro Monat.

55.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I35.347 €2.946 €8.021 €
Klasse II36.708 €3.059 €6.660 €
Klasse III39.460 €3.288 €3.908 €
Klasse IV35.347 €2.946 €8.021 €
Klasse V34.942 €2.912 €8.426 €
Klasse VI34.942 €2.912 €8.426 €

Häufige Fragen — 55.000 € Brutto in Steuerklasse II

Wie viel Netto bleibt bei 55.000 € Brutto in Steuerklasse II?

Bei 55.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse II bleiben 36.708 € Netto pro Jahr — das sind 3.059 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (6.660 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (11.633 €).

Für wen gilt Steuerklasse II?

Steuerklasse II gilt für Arbeitnehmer, die alleinerziehend mit mindestens einem Kind im Haushalt sind. Steuerklasse II entspricht Klasse I zuzüglich des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende (4.260 € nach §24b EStG). Voraussetzung: Im Haushalt lebt mindestens ein Kind, für das Kindergeld bezogen wird, und es lebt keine weitere volljährige Person im Haushalt.

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse II gegenüber Klasse I bei 55.000 € Brutto?

In Steuerklasse II bleiben bei 55.000 € Brutto 113 € mehr Netto pro Monat als in Klasse I — 3.059 € statt 2.946 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 55.000 € Brutto in Steuerklasse II?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 6.660 € (effektiver Steuersatz 12.1 %, Grenzsteuersatz 32.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 55.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 55.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 3.288 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (2.946 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 55.000 € Brutto

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