15.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 15.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 11.828 € Netto jährlich übrig — das sind 986 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr11.828 €
Netto pro Monat986 €
Einkommensteuer0 €
Sozialversicherung3.173 €

Steuerberechnung — 15.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt15.000 €1.250 €
Einkommensteuer−0 €−0 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−1.395 €−116 €
Arbeitslosenversicherung−195 €−16 €
Krankenversicherung (GKV)−1.313 €−109 €
Pflegeversicherung−270 €−23 €
Nettogehalt11.828 €986 €

Steuerklasse VI bei 15.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 15.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 0 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 3.173 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 986 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 0.0 %, der Grenzsteuersatz bei 0.0 %.

15.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I11.828 €986 €0 €
Klasse II11.828 €986 €0 €
Klasse III11.828 €986 €0 €
Klasse IV11.828 €986 €0 €
Klasse V11.828 €986 €0 €
Klasse VI11.828 €986 €0 €

Häufige Fragen — 15.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 15.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 15.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 11.828 € Netto pro Jahr — das sind 986 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (0 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (3.173 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 15.000 € Brutto?

Bei 15.000 € Brutto ist das Nettogehalt in Steuerklasse VI praktisch identisch mit Klasse I (986 € pro Monat), da beide den gleichen Freibetrag berücksichtigen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 15.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 0 € (effektiver Steuersatz 0.0 %, Grenzsteuersatz 0.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 15.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 15.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 986 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (986 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 15.000 € Brutto

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