15.000 € Brutto Netto in Steuerklasse IV (2026)

Bei 15.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse IV 11.828 € Netto jährlich übrig — das sind 986 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet, beide Partner verdienen etwa gleich viel sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr11.828 €
Netto pro Monat986 €
Einkommensteuer0 €
Sozialversicherung3.173 €

Steuerberechnung — 15.000 € Brutto, Steuerklasse IV

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt15.000 €1.250 €
Einkommensteuer−0 €−0 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−1.395 €−116 €
Arbeitslosenversicherung−195 €−16 €
Krankenversicherung (GKV)−1.313 €−109 €
Pflegeversicherung−270 €−23 €
Nettogehalt11.828 €986 €

Steuerklasse IV bei 15.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse IV entspricht beim Freibetrag der Klasse I und wird beiden Ehepartnern zugeteilt, wenn sie ähnlich viel verdienen. Optional gibt es das Faktorverfahren (IV mit Faktor), das die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt.

Bei einem Jahresbrutto von 15.000 € ergibt sich in Steuerklasse IV eine Einkommensteuer von 0 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 3.173 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 986 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 0.0 %, der Grenzsteuersatz bei 0.0 %.

15.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I11.828 €986 €0 €
Klasse II11.828 €986 €0 €
Klasse III11.828 €986 €0 €
Klasse IV11.828 €986 €0 €
Klasse V11.828 €986 €0 €
Klasse VI11.828 €986 €0 €

Häufige Fragen — 15.000 € Brutto in Steuerklasse IV

Wie viel Netto bleibt bei 15.000 € Brutto in Steuerklasse IV?

Bei 15.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse IV bleiben 11.828 € Netto pro Jahr — das sind 986 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (0 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (3.173 €).

Für wen gilt Steuerklasse IV?

Steuerklasse IV gilt für Arbeitnehmer, die verheiratet, beide Partner verdienen etwa gleich viel sind. Steuerklasse IV entspricht beim Freibetrag der Klasse I und wird beiden Ehepartnern zugeteilt, wenn sie ähnlich viel verdienen. Optional gibt es das Faktorverfahren (IV mit Faktor), das die Lohnsteuer gerechter auf beide Partner verteilt.

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse IV gegenüber Klasse I bei 15.000 € Brutto?

Bei 15.000 € Brutto ist das Nettogehalt in Steuerklasse IV praktisch identisch mit Klasse I (986 € pro Monat), da beide den gleichen Freibetrag berücksichtigen.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 15.000 € Brutto in Steuerklasse IV?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 0 € (effektiver Steuersatz 0.0 %, Grenzsteuersatz 0.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 15.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 15.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 986 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (986 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 15.000 € Brutto

Ähnliche Rechner