58.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 58.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 36.513 € Netto jährlich übrig — das sind 3.043 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr36.513 €
Netto pro Monat3.043 €
Einkommensteuer9.220 €
Sozialversicherung12.267 €

Steuerberechnung — 58.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt58.000 €4.833 €
Einkommensteuer−9.220 €−768 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−5.394 €−450 €
Arbeitslosenversicherung−754 €−63 €
Krankenversicherung (GKV)−5.075 €−423 €
Pflegeversicherung−1.044 €−87 €
Nettogehalt36.513 €3.043 €

Steuerklasse VI bei 58.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 58.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 9.220 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 12.267 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 3.043 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 15.9 %, der Grenzsteuersatz bei 34.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 35 € weniger Netto pro Monat.

58.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I36.928 €3.077 €8.805 €
Klasse II38.325 €3.194 €7.408 €
Klasse III41.155 €3.430 €4.578 €
Klasse IV36.928 €3.077 €8.805 €
Klasse V36.513 €3.043 €9.220 €
Klasse VI36.513 €3.043 €9.220 €

Häufige Fragen — 58.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 58.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 58.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 36.513 € Netto pro Jahr — das sind 3.043 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (9.220 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (12.267 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 58.000 € Brutto?

In Steuerklasse VI bleiben bei 58.000 € Brutto 35 € weniger Netto pro Monat als in Klasse I — 3.043 € statt 3.077 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 58.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 9.220 € (effektiver Steuersatz 15.9 %, Grenzsteuersatz 34.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 58.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 58.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 3.430 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (3.077 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 58.000 € Brutto

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