36.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 36.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 24.527 € Netto jährlich übrig — das sind 2.044 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr24.527 €
Netto pro Monat2.044 €
Einkommensteuer3.859 €
Sozialversicherung7.614 €

Steuerberechnung — 36.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt36.000 €3.000 €
Einkommensteuer−3.859 €−322 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−3.348 €−279 €
Arbeitslosenversicherung−468 €−39 €
Krankenversicherung (GKV)−3.150 €−263 €
Pflegeversicherung−648 €−54 €
Nettogehalt24.527 €2.044 €

Steuerklasse VI bei 36.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 36.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 3.859 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 7.614 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 2.044 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 10.7 %, der Grenzsteuersatz bei 28.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 28 € weniger Netto pro Monat.

36.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I24.866 €2.072 €3.520 €
Klasse II26.002 €2.167 €2.384 €
Klasse III28.200 €2.350 €186 €
Klasse IV24.866 €2.072 €3.520 €
Klasse V24.527 €2.044 €3.859 €
Klasse VI24.527 €2.044 €3.859 €

Häufige Fragen — 36.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 36.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 36.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 24.527 € Netto pro Jahr — das sind 2.044 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (3.859 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (7.614 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 36.000 € Brutto?

In Steuerklasse VI bleiben bei 36.000 € Brutto 28 € weniger Netto pro Monat als in Klasse I — 2.044 € statt 2.072 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 36.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 3.859 € (effektiver Steuersatz 10.7 %, Grenzsteuersatz 28.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 36.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 36.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 2.350 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (2.072 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 36.000 € Brutto

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