20.000 € Brutto Netto in Steuerklasse VI (2026)

Bei 20.000 € Brutto im Jahr bleiben in Steuerklasse VI 15.182 € Netto jährlich übrig — das sind 1.265 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Quelle: §32a EStG / Bundesfinanzministerium.

Netto pro Jahr15.182 €
Netto pro Monat1.265 €
Einkommensteuer588 €
Sozialversicherung4.230 €

Steuerberechnung — 20.000 € Brutto, Steuerklasse VI

Steuerjahr 2026 · GKV · ohne Kirchensteuer

PositionJahrMonat
Bruttogehalt20.000 €1.667 €
Einkommensteuer−588 €−49 €
Solidaritätszuschlag−0 €−0 €
Rentenversicherung−1.860 €−155 €
Arbeitslosenversicherung−260 €−22 €
Krankenversicherung (GKV)−1.750 €−146 €
Pflegeversicherung−360 €−30 €
Nettogehalt15.182 €1.265 €

Steuerklasse VI bei 20.000 € Brutto erklärt

Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Bei einem Jahresbrutto von 20.000 € ergibt sich in Steuerklasse VI eine Einkommensteuer von 588 €. Der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung) beträgt 4.230 € pro Jahr. Nach allen Abzügen bleibt ein Nettogehalt von 1.265 € monatlich. Der effektive Steuersatz liegt bei 2.9 %, der Grenzsteuersatz bei 20.0 %. Gegenüber Steuerklasse I ergibt das 20 € weniger Netto pro Monat.

20.000 € Brutto Netto — alle Steuerklassen im Vergleich

GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026.

SteuerklasseNetto / JahrNetto / MonatEinkommensteuer
Klasse I15.419 €1.285 €351 €
Klasse II15.770 €1.314 €0 €
Klasse III15.770 €1.314 €0 €
Klasse IV15.419 €1.285 €351 €
Klasse V15.182 €1.265 €588 €
Klasse VI15.182 €1.265 €588 €

Häufige Fragen — 20.000 € Brutto in Steuerklasse VI

Wie viel Netto bleibt bei 20.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Bei 20.000 € Jahresbrutto in Steuerklasse VI bleiben 15.182 € Netto pro Jahr — das sind 1.265 € pro Monat (GKV, ohne Kirchensteuer, Steuerjahr 2026). Berücksichtigt sind Einkommensteuer (588 €), Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung (4.230 €).

Für wen gilt Steuerklasse VI?

Steuerklasse VI gilt für Arbeitnehmer, die im zweiten Beschäftigungsverhältnis (Nebenjob) sind. Steuerklasse VI gilt für das zweite und jedes weitere Dienstverhältnis. Es gibt keinen Grundfreibetrag und keinen Arbeitnehmer-Pauschbetrag, daher ist die Lohnsteuer hier am höchsten. Der Hauptjob behält die reguläre Steuerklasse (I–V).

Wie viel Unterschied macht Steuerklasse VI gegenüber Klasse I bei 20.000 € Brutto?

In Steuerklasse VI bleiben bei 20.000 € Brutto 20 € weniger Netto pro Monat als in Klasse I — 1.265 € statt 1.285 €.

Wie hoch ist die Einkommensteuer bei 20.000 € Brutto in Steuerklasse VI?

Die Jahres-Einkommensteuer beträgt 588 € (effektiver Steuersatz 2.9 %, Grenzsteuersatz 20.0 %). Hinweis: Die monatliche Lohnsteuer nach dem PAP-Verfahren des BMF kann unterjährig leicht abweichen, gleicht sich aber im Jahresausgleich aus.

Kann ich die Steuerklasse wechseln?

Ja. Ehepaare können einmal pro Jahr (bis 30. November, in der Regel auch mehrfach) die Steuerklassenkombination wechseln — etwa von IV/IV auf III/V oder umgekehrt. Der Wechsel erfolgt beim Finanzamt bzw. über ELSTER. Die Wahl ändert nur das monatliche Netto, nicht die endgültige Jahressteuer.

Welche Steuerklasse bringt das meiste Netto bei 20.000 € Brutto?

Das höchste Monatsnetto bei 20.000 € Brutto bietet Steuerklasse III mit 1.314 € — sie ist aber nur für Verheiratete mit deutlich geringer verdienendem Partner sinnvoll. Für Ledige ist Klasse I maßgeblich (1.285 € pro Monat).

Weitere Berechnungen für 20.000 € Brutto

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